Broschüre: Jahresbericht 2019 der Bergbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen
Datum: 13.11.2020 / Art.-Nr.: MWIDE-E-049 / Anbieter: MWIKE NRW
Der vorliegende Bericht gibt einen Einblick in das vielfältige Aufgabenspektrum der Bergbehörden im Jahr 2019. Die Themen reichen von der Arbeitssicherheit über die Rohstoffgewinnung, die Untergrundspeicherung, die Abfallverwertung und die bergbaulichen Aktivitäten zur Nutzung Erneuerbarer Energien bis hin zum Einsatz modernster Methoden im Bereich des Altbergbaus und zu rechtlichen Fragestellungen der Bergaufsicht.
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Beschreibung
Im Jahr 2019 hat die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ ein Ende der Kohleverstromung spätestens Ende des Jahres 2038 empfohlen. Dieses Abschlussdatum ist inzwischen gesetzlich fixiert. Ein Ende der Stromerzeugung
aus Kohle ist für NordrheinWestfalen gleichbedeutend mit der Beendigung der Braunkohlengewinnung im Rheinischen Revier. Auch in den anderen deutschen Braunkohlenrevieren werden die Tagebaue dann auslaufen. Der nun
mindestens sieben Jahre gegenüber den bisherigen Planungen vorzuziehende Ausstieg aus der Braunkohlengewinnung bedingt beim bergbautreibenden Unternehmen eine teils deutliche Umplanung der Tagebaue im Rheinischen Revier. Der vorgezogene
Ausstieg erfordert ebenso seitens der Bergbehörden in NordrheinWestfalen
zeitnahe und rechtzeitige genehmigungsrechtliche Entscheidungen, um die Umsetzung der an die neuen Randbedingungen angepassten Planungen zu ermöglichen. Dies ist
erforderlich, um die Planungssicherheit für das Unternehmen und die Beschäftigten zu schaffen, die Sicherheit der Energieversorgung weiterhin zu gewährleisten
und auch eine verbindliche Perspektive für den Strukturwandel in der Region zu schaen.
Mit der rechtsverbindlichen Umsetzung der energiepolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ im Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung ist inzwischen ein weiterer Meilenstein nicht nur für das perspektivische Auslaufen des nordrheinwestfälischen Braunkohlenbergbaus
sondern auch für den Strukturwandel in einem weiteren Bergbaurevier und in der gesamten Wirtschaftsregion gelegt.
aus Kohle ist für NordrheinWestfalen gleichbedeutend mit der Beendigung der Braunkohlengewinnung im Rheinischen Revier. Auch in den anderen deutschen Braunkohlenrevieren werden die Tagebaue dann auslaufen. Der nun
mindestens sieben Jahre gegenüber den bisherigen Planungen vorzuziehende Ausstieg aus der Braunkohlengewinnung bedingt beim bergbautreibenden Unternehmen eine teils deutliche Umplanung der Tagebaue im Rheinischen Revier. Der vorgezogene
Ausstieg erfordert ebenso seitens der Bergbehörden in NordrheinWestfalen
zeitnahe und rechtzeitige genehmigungsrechtliche Entscheidungen, um die Umsetzung der an die neuen Randbedingungen angepassten Planungen zu ermöglichen. Dies ist
erforderlich, um die Planungssicherheit für das Unternehmen und die Beschäftigten zu schaffen, die Sicherheit der Energieversorgung weiterhin zu gewährleisten
und auch eine verbindliche Perspektive für den Strukturwandel in der Region zu schaen.
Mit der rechtsverbindlichen Umsetzung der energiepolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ im Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung ist inzwischen ein weiterer Meilenstein nicht nur für das perspektivische Auslaufen des nordrheinwestfälischen Braunkohlenbergbaus
sondern auch für den Strukturwandel in einem weiteren Bergbaurevier und in der gesamten Wirtschaftsregion gelegt.